25. 02. 2018 - GV der IG Autorinnen Autoren

Unter den zahlreichen Delegierten aus den einzelnen Bundesländern waren mit Ruth Barg, Sepp Graßmugg und Andrea Lammer auch drei Mitglieder des "Europa-Literaturkreis Kapfenberg" bei der Generalversammlung 2018 im Literaturhaus Wien anwesend. Hier die Ergebnisse, zusammengefasst von Gerhard Ruiss (wiedergewählter Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren):

 

Beschlüsse der Generalversammlung der IG Autorinnen Autoren

24.–25.2.2018

 

Sprache – Verantwortung – Solidarität

Grundsatzerklärung

Sprache wurde immer schon missbraucht. Für alle Antidemokraten war die Herrschaft über die Sprache Voraussetzung für die Erreichung ihrer Ziele. Je autoritärer die Bestrebungen, desto manipulativer die Sprache.  Wenn jemand in Internetforen "Humanismus ist heilbar" als Username wählt, um seine Beiträge zu bewerben, spricht das für sich.

Heute sind wir mit einer Strategie der Doppelgleisigkeit konfrontiert: Unverblümt radikale Botschaften für die eigene Klientel und gleichzeitig allgemein akzeptable, freundliche Versionen für die breite Öffentlichkeit, die ihren autoritären, menschenverachtenden Gehalt höchst erfolgreich zu verbergen wissen.

Im Begriff Verantwortung stecken 'Wort' und 'Antwort'. Erst das Wort, das Antwort findet und erträgt, ermöglicht den Dialog, Gemeinschaft und Demokratie. Wer sich dessen bewusst ist, der wird Identität und Selbstbestätigung nicht in der Ausgrenzung anderer suchen.

Schriftstellerinnen und Schriftsteller begleiten mit wachem Interesse gesellschaftliche Prozesse. Mit großer Sorge beobachten wir die Anzeichen, bewährte Strukturen, wie zum Beispiel die Selbstverwaltung der Krankenkassen und Kammern oder den unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, unter dem Deckmantel der Befreiung von Zwängen zu zerstören und die kümmerlichen Reste des ORF unter die Kontrolle der Regierung zu stellen. Damit lässt diese Regierung das Verständnis für Wesen und Grenzen des Wählerauftrages vermissen und beschreitet den gefährlichen Weg, die Meinungsfreiheit zu beschneiden und unbequeme Ansichten zu unterdrücken oder zu marginalisieren. Auch Sozialabbau ist ein Spiel mit dem Feuer. Er ist nicht durch ökonomische Zwänge bedingt, sondern Ausdruck eines inhumanen Menschenbildes, das den neoliberalen Ellbogenkapitalismus charakterisiert.

Achtsamkeit ist ein Gebot der Stunde. Wir Schriftstellerinnen und Schriftsteller wollen, mit der gebotenen Vorsicht und Rücksicht, deutlich aussprechen, was Sache ist, ohne Alarmismus, ohne Resignation, in der Hoffnung auf die Renaissance des aus der Mode gekommenen Wortes Solidarität.

 

In diesem Sinne fasst die Generalversammlung der IG Autorinnen Autoren folgende Beschlüsse:

 

Die Freiheit der Kunst, die Freiheit des Wortes, die Freiheit der Presse

Es ist erschreckend, in welchem Ausmaß sich unter der Fahne angeblicher Auseinandersetzung mit dem Thema Sexismus neue Methoden der Zensur herausbilden resp. bereits herausgebildet haben und im Wortsinn schlagend werden. 

Die Freiheit der Kunst, die Freiheit des Wortes, die Freiheit der Presse sind unverzichtbare Grundfesten einer demokratischen Gesellschaft. Kein fadenscheiniges Argument darf gegen diese Werte ins Treffen geführt werden. Es ist allerhöchste Zeit, mit der Zivilcourage – auch – im individuellen Denkprozess zu beginnen, die offenbar bereits gut internalisierten Scheren im Kopf zu verbannen, nicht im Sinne eines schwammigen political correctness-Begriffs besser zu zensurieren als jede staatliche Behörde. Eine sogenannte Diskussion über eine Gedichtzeile, über nackte (weibliche) Körper in der bildenden Kunst etc. ist unwürdig, erbärmlich, degoutant. Nicht die Kunst ist frivol, sondern die Anmaßung jener, die sich aufwerfen, über sie in zensorischer Manier zu befinden.

Eine Demokratie sollte längst gelernt haben, wohin eine derartige Entwicklung im worst case führen kann. Erst kratzt man Gedichtzeilen wie die von Eugen Gomringer von der Berliner Alice Salomon Schule, dann kratzt man alles andere Unliebsame aus dem Bild einer „sauberen“ Gesellschaft.

Wir fordern die Politik und sämtliche im Medien-, Kunst-, Kultur- und Bildungsbetrieb Tätigen auf, sich nicht nur entschieden gegen Zensur zu wenden, sondern auch den nötigen Respekt, die notwendige Feinfühligkeit im Umgang mit künstlerischer Produktion walten zu lassen.

 

Die Verpflichtungen in Landeskulturförderungsgesetzen

Die IG Autorinnen Autoren ist alarmiert von der sorglosen Auslegung der Landeskulturförderungsgesetze. Äußerungen in Tirol und Kärnten geben dazu berechtigten Anlass.

„Jeder hat einen andern Kunstbegriff, daher bin ich für das amerikanische System, das mit privaten Geldern arbeitet. Bei der Förderung von Kunst und Ausstellungen hat die öffentliche Hand wenig verloren. Queere und feministische Kunst braucht aus meiner Sicht keine öffentlichen Gelder. Die Tradition und das gelebte Heimatbewusstsein in Tirol wollen wir hingegen fördern, weil es kulturstiftend ist und man damit die Masse erreicht." (Markus Abwerzger, Der Standard 13.2.2018)

„Wir fördern Marterln, sonst haben wir morgen den Sichelmond.” (Christian Benger, Kleine Zeitung, 19.2.2018)

Kleine Zeitung: „Einsparungen fordern und mit öffentlichem Geld Marterln fördern. Wie passt das zusammen?”

Benger: „Das ist ein Betrag von unter 100.000 Euro. Die Wegzeichen mit dem Kreuz sind ein wichtiger Baustein unserer westlichen, christlichen Kultur und wir unterstützen all jene, die sich hier ehrenamtlich einbringen. Machen wir es nicht, dann kommen andere Kulturgüter.” (Christian Benger, Kleine Zeitung, 19.2.2018)

Anlässlich dieser Aussagen des Spitzenkandidaten der FPÖ Tirol und des Spitzenkandidaten und Kulturlandesrates der ÖVP in Kärnten verweisen wir entschieden auf die Verpflichtungen in den bestehenden Kulturförderungsgesetzen beider Länder.

Diese gesetzliche Verpflichtung der Länder zur Kunst- und Kulturförderung kann weder durch privates Sponsoring ersetzt werden, noch darf eine Gruppe oder ein Bereich von Kunst- und Kulturförderungen kategorisch ausgeschlossen werden. Die Landeskulturförderungsgesetze sind auch nicht dazu da, um christliche Werte durch Marterl-Förderungen zu verteidigen oder um Wahlwerbungen zu finanzieren, sie sind eine Selbstverpflichtung der Länder zur Förderung von Kunst und Kultur im Rahmen ihrer hoheitlichen Kunst- und Kulturverwaltung. 

Weder kategorische Förderungsausschlüsse noch besonders weitreichende Auslegungen der zu fördernden Tätigkeiten entsprechen den Aufgaben der Landeskulturförderungsgesetze. Die IG Autorinnen Autoren fordert den gesetzeskonformen Umgang mit Landeskunst- und Kulturförderungsaufgaben und Landeskunst- und Kulturförderungsmitteln. 

 

Die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Yvonne Gimpel, die Leiterin der nationalen Kontaktstelle zur Betreuung der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen”, wird mit Ende Februar 2018 ihren Posten abgeben. Frau Gimpel hat die Schaltstelle durch viele Jahre in vorbildlicher Weise betreut, die komplexe Materie durch regen Informationsfluss aufbereitet, aktuelle Entwicklungen vermittelt, die kulturelle Öffentlichkeit vernetzt und sich trotz der schwierigen Rahmenbedingungen nicht entmutigen lassen. Dafür bedankt sich die Interessengemeinschaft österreichischer Autorinnen Autoren herzlich.

Während die österreichische UNESCO-Kommission in vorbildlicher Weise und beispielgebend für viele Staaten ihre Verpflichtungen zur Umsetzung der Konventionsartikel eingehalten hat, ist die österreichische Bundesregierung auf beschämende Weise säumig. Das betrifft z. B. innerhalb des Landes – gerade auch in den aktuellen politischen Umbruchszeiten – die völkerrechtlich bindende Einbindung der kulturellen Zivilgesellschaft in alle sie betreffenden politischen Prozesse, international die bisher nicht umgesetzte Vorzugsbehandlung von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Süden bei der Visaerteilung.

Die IG Autorinnen Autoren geht davon aus, dass die österreichische UNESCO-Kommission auch in Zukunft die Anliegen der für uns Künstlerinnen und Künstler so wichtigen Konvention engagiert vertreten wird. Gleichzeitig fordert die Generalversammlung der IG Autorinnen Autoren die Bundesregierung auf, die Bestimmungen der Konvention einzuhalten bzw. endlich umzusetzen. Diese sind eine klassische Querschnittmaterie und bedürfen des konstruktiven Zusammenwirkens der einzelnen Ministerien sowie der Bundesländer, die im Fachbeirat Kulturelle Vielfalt der UNESCO vertreten sind.

 

Unterstützung für das „Festival Internacional de Poesía de Medellín”

Das „Festival Internacional de Poesía de Medellín”, das größte und bedeutendste Poesiefestival der Welt, ist in seinem Fortbestand gefährdet, da die Regierung Kolumbiens vor wenigen Wochen die Subventionen eingestellt hat. Tausende Autorinnen und Autoren aus aller Welt haben bereits Unterstützungserklärungen an das kolumbianische Kulturministerium gerichtet.

Das „Festival Internacional de Poesía de Medellín” hat seit seiner Gründung im Jahr 1991 einen wichtigen Einfluss auf den Friedensprozess in Kolumbien und versteht sich auch als Promotor für den globalen Frieden. 2006 wurde das Festival mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet.

Wir Lyrikerinnen und Lyriker, Schriftstellerinnen und Schriftsteller aus Österreich unterstützen Fernando Rendón in seinen Bemühungen, den Fortbestand des Festivals zu sichern.

 

Österreichische Autor/inn/en und Übersetzer/innen für den Artikel 12 DSM COM/2016/0593

Die IG Autorinnen Autoren teilt nicht die Einwände anderer europäischer Schriftstellerorganisationen gegen den Artikel 12 des DSM COM/2016/0593. Vielmehr begrüßen wir die Regelung durch den Artikel 12, der die Möglichkeit einräumt, Verleger mit einem fairen Anteil an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen.

Wir sind wie unsere Kolleg/inn/en in Deutschland der Meinung, dass Artikel 12 nur gültig sein sollte im Hinblick auf die unter Punkt (36) der erklärenden Einleitung des „Vorschlags für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ dargelegten Bedingungen. „Gemäß diesem Punkt (36) sollen EU Mitgliedstaaten nur dann Verlagen das Recht auf einen Anteil einräumen dürfen, soweit bereits 'Systeme bestehen, um den durch eine Ausnahme oder Beschränkung entstandenen Schaden auszugleichen'“. 

Unsere Erfahrungen mit unserer nationalen Verwertungsgesellschaft Literar-Mechana, der österreichischen Verwertungsgesellschaft für Autor/inn/en und literarische Übersetzer/innen, die von Autor/inn/en und Verlegern gemeinsam geleitet wird, zeigen die großen Vorteile einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft:

Autor/inn/en und Verleger gemeinsam bilden eine starke Interessenvertretung für Verhandlungen mit Internet-Plattformen und anderen mächtigen Akteuren wie Kopiergeräte- und Computer-Herstellern. Die daraus resultierenden Abgaben sind ein wichtiger Teil der Einnahmen von Verwertungsgesellschaften. Je geschlossener wir in Verhandlungen auftreten können, desto besser sind die Verhandlungsergebnisse, sowohl für Autor/inn/en, als auch Verlage.

Die Literar-Mechana ist unsere gemeinschaftliche Institution, in der wir als gleichberechtigte Partner im beiderseitigen Interesse handeln. Ihre demokratische Struktur gibt jeder Gruppe das gleiche Gewicht. Eine einzige Verwertungsgesellschaft in unserer Branche ist weit effizienter und kostengünstiger als zwei oder mehrere solcher Organisationen pro Land.

Verlage treten nicht an die Stelle von Urhebern, sie erhalten nur das Recht, das Werk des Autors/der Autorin zu verwenden. Sie beziehen aus der Tatsache, dass der Verlag das Werk herstellt und verbreitet, ihre Berechtigung für den Erhalt eines Anteils aus den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften. Idealerweise wird die Höhe des Verlegeranteils innerhalb der Verwertungsgesellschaft durch deren demokratische Entscheidungsstrukturen selbst bestimmt, so wie das auf die Literar-Mechana zutrifft.

Es ist für uns selbstverständlich, dass Verlage, die ein Werk veröffentlichen und verbreiten, einen Anspruch auf einen fairen Anteil an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften haben. Aus diesem Grund heißen wir den Artikel 12 des DSM COM/2016/0593 („Die Mitgliedstaaten können festlegen ...“) willkommen, der den Mitgliedstaaten ermöglicht:

– Verlegern einen fairen Anteil an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften einzuräumen

– von Autor/inn/en und Verlegern gemeinsam getragene Verwertungsgesellschaften zu erhalten 

– spezifische nationale Strukturen der Verwertungsgesellschaften per Gesetz abzusichern.

in jenen Staaten, in denen dies bereits möglich war, und in dem Ausmaß, in dem dies möglich war – so interpretieren wir Nr (36) der erklärenden Einleitung zum Vorschlag für die Richtlinie.

 

Antragsformulare und Subventionsansuchen

Von Jahr zu Jahr werden die Antragsformulare für Subventionen komplizierter und unverständlicher. Das betrifft Gemeinden, Länder und den Bund. Die Anforderungen belasten besonders Künstler/innen und Literat/inn/en, die von der digitalen Bürokratie „erschlagen“ werden. Eine Kärntner Landesbeamtin hat angekündigt, dass die Anträge noch komplizierter werden würden und fast jeder Antragsteller einen Berater benötigen werde. Angesichts dieser Situation und Zukunftsaussichten fordert die Generalversammlung der IG Autorinnen Autoren: Es muss möglich sein, Anträge sowohl digital als auch in Papierform zu stellen. Antragsformulare müssen dem jeweiligen Förderungszweck angepasst werden und allgemein verständlich verfasst sein.

 

Hälfte-Steuersatz und niedrigste Mehrwertsteuer

Die IG Autorinnen Autoren fordert die steuerliche Gleichstellung mit Erfinder/inne/n und die Einbeziehung in die Mehrwertsteuersenkung für Hotelbetriebe. Für literarische Leistungen soll ebenfalls der unterste Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent herangezogen werden und für Einnahmen aus Verkäufen urheberrechtlich geschützter literarischer Werke soll ebenfalls nur der Hälfte-Steuersatz in der Einkommensteuer zur Anwendung kommen: Die IG Autorinnen Autoren wird sich mit einem entsprechenden Schreiben an den Finanzminister wenden.

 

Ausschreibungen von Preisen und Stipendien

Die IG Autoren setzt sich für vermehrte Ausschreibungen

1. anonymisierter 

und

2. altersunabhängiger

Preise und Stipendien von staatlicher, staatsnaher, gebietskörperschaftlicher und gebietskörpernaher Seite ein und wird dies auch bei Ausschreibungen von privater Seite anregen.

 

Unterstützung unserer Kärntner Kolleginnen und Kollegen

Wir unterstützen die Bemühungen unserer Kärntner Kolleginnen und Kollegen zur Herstellung von mehr Öffentlichkeit für Autorinnen, Autoren und Literatur. Die IG Autorinnen Autoren wird aktiv daran mitwirken. Sie beauftragt ihren Geschäftsführer zur Unterstützung der Aktivitäten der Kärntner Autorinnen und Autoren.

 

Notschlafstellen, wo immer sie gebraucht werden

Die IG Autorinnen Autoren unterstützt die Forderung des gemeinnützigen Vereins „Westbahnhoffnung Villach", dringend Notschlafstellen für erwachsene Obdachlose in Villach einzurichten. Die winterliche Witterung verschärft die ohnehin prekäre Lage der Betroffenen. Der derzeitige Temperatursturz macht die Situation lebensbedrohlich und erfordert sofortiges Handeln.

 

Neuwahl

Die IG Autorinnen Autoren hat folgenden Vorstand mit folgenden Funktionen neu gewählt: Renate Welsh (Präsidentin), Peter Turrini (Vize-Präsident), Anna Mitgutsch (Vize-Präsidentin), Vorstandsmitglieder: Hellmut Butterweck, Manfred Chobot, Gregor Fink, Christl Greller,  Margit Hahn, Nils Jensen, Hahnrei Wolf Käfer, Erika Kronabitter, Ludwig Laher, Werner Richter, Gerhard Ruiss (Geschäftsführung), Sylvia Treudl, Peter Paul Wiplinger, O.P. Zier, Kooptierungen: Gerhard Altmann (Burgenland), Robert Huez (Literaturhaus Wien), Gabriele Russwurm-Biro (Kärnten), Siljarosa Schletterer (Tirol), Konsulent/inn/en: Ulrike Längle (Felder-Archiv, Vorarlberg), Heinz Lunzer (wissenschaftliche Autor/inn/en), Christa Stippinger (Migrant/inn/en) 

 

Literaturhaus Wien

25.2.2018




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